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   BGH, 21.05.1953 - 3 StR 169/53   

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BGH, 21.05.1953 - 3 StR 169/53 (https://dejure.org/1953,4905)
BGH, Entscheidung vom 21.05.1953 - 3 StR 169/53 (https://dejure.org/1953,4905)
BGH, Entscheidung vom 21. Mai 1953 - 3 StR 169/53 (https://dejure.org/1953,4905)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verführung eines Minderjährigen zur gleichgeschlechtlichen Unzucht - Eigenschaft als Gewohnheitsverbrecher - Anordnung der Sicherungsverwahrung für einen Gewohnheitsverbrecher

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • RG, 15.05.1941 - 2 D 64/41

    Das Gericht, das im Falle des § 79 StGB. die Gesamtstrafe bildet, hat ohne

    Auszug aus BGH, 21.05.1953 - 3 StR 169/53
    Die Aufhebung der Gesamtstrafe ergreift auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung (RGSt 75, 212), gegen die an sich sachlichrechtliche Bedenken nicht bestünden.
  • RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34

    Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher

    Auszug aus BGH, 21.05.1953 - 3 StR 169/53
    Richtig ist zwar, dass die Straftaten des Gewohnheitsverbrechers nicht gleichartig sein oder ihrem inneren Ursprung nach nicht derselben Gattung angehören müssen (RGSt 68, 149 [156]).
  • RG, 11.12.1934 - 1 D 1326/34

    1. Zum Begriff des Gewohnheitsverbrechers. 2. Begründet die Unterlassung der im §

    Auszug aus BGH, 21.05.1953 - 3 StR 169/53
    Für die Frage, ob ein Täter Gewohnheitsverbrecher ist, spielt es keine Rolle, worauf der Hang beruht (RGSt 69, 129; 73, 276).
  • RG, 20.07.1939 - 5 D 401/39

    1. Eine erst im Alter auftretende Neigung zu Sittlichkeitsverbrechen, die auf den

    Auszug aus BGH, 21.05.1953 - 3 StR 169/53
    Für die Frage, ob ein Täter Gewohnheitsverbrecher ist, spielt es keine Rolle, worauf der Hang beruht (RGSt 69, 129; 73, 276).
  • BGH, 21.05.1963 - 5 StR 139/63

    Rechtsmittel

    Es macht keinen Unterschied, ob er angeboren oder durch irgendwelche Umstände erworben oder gesteigert worden ist, Gewohnheitsverbrecher kann insbesondere derjenige sein, bei dem ein angeborener Hang durch ein unverschuldetes Leiden verstärkt worden ist (RGSt 69, 129, 130/131; vgl. auch RGSt 73, 276), oder bei dem der Hang (schlechthin) auf einem Nervenleiden beruht (BGH 3 StR 169/53 vom 21. Mai 1953).
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